Kurzbewertung / schriftliche Wertermittlung
Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen bietet sich eine Ermittlung des Marktwertes bzw. des Verkehrswertes an.
Unter Berücksichtigung der üblichen Rechenverfahren zur Wertermittlung von Immobilien nach ImmoWertV wird der Marktwert/Verkehrswert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes ermittelt. Es handelt sich hier um eine verkürzte Form einer gutachterlichen Stellungnahme, so wird auf die in § 194 BauGB vorgeschriebenen erläuternden Texte großteils verzichtet. Aus diesem Grunde ist eine gutachterliche Stellungnahme/Kurzbewertung ausschließlich für außergerichtliche Zwecke zu wählen.
Diese Form kann bei internen Auseinandersetzungen, wie z.B.
- Ehescheidungen
- Schenkungen
- Erbschaften
- Vorlage bei dem Finanzamt
gewählt werden.
Leistungsumfang einer Kurzbewertung
- Ortsbesichtigung der Immobilie (Innen- und Außenbereich)
- Berücksichtigung von Grundstücksmerkmalen
- Berücksichtigung von Lagefaktoren
- Inaugenscheinnahme von Baumängeln/Bauschäden (zerstörungsfrei)
- Fotodokumentationen (max. 12 Bilder)
Besonderheiten, wie z.B. besondere Ausstattungsmerkmale (Pool, Sauna etc.) sowie Rechten an Grundstücken, können bei dieser Form der Bewertung nicht berücksichtigt werden.