Eine Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 Baugesetzbuch (BauBG), der ImmoWert V sowie der WertR 2006 ermitteln wir – als zertifizierte Sachverständige der Immobilienbewertung – für Sie Verkehrswerte/Marktwerte.
Verkehrswertgutachten werden beispielsweise zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten verwendet.
Inhalte einer Verkehrswertermittlung
Eine professionelle und unabhängige Ermittlung umfasst unter anderem:
- vor Ort Termin
- Detaillierte Grundstücksbewertung
- Makro- und Mikrolage (Lagefaktoren)
- Detaillierte Gebäudebeschreibung sowie der Außenanlagen (inklusive Fotodokumentation)
- Berücksichtigung von Baumängeln/Bauschäden (zerstörungsfrei)
- Berücksichtigung von Rechten- und Lasten
- Verfahrensbegründung
Diese Verfahrensweisen werden bei der Notwendigkeit einer gerichtsfesten Wertermittlung durchgeführt. Beispielsweise im Falle einer Erbschaft, einer Schenkung, einer Ehescheidung, einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, zwecks Vorlage bei Kreditinstituten oder Behörden.
Folgende Unterlagen werden für die Wertermittlung benötigt:
- aktueller Grundbuchauszug
- aktuelle Flurkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Unterlagen der Bauplanung/Baugenehmigung (u.a. Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Wohnflächenberechnungen, Berechnung umbauter Raum)
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
- Mietverträge
- Erbpachtverträge
- Einsicht ins Altlastenkataster (bei begründetem Verdacht)
Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, können wir die Beschaffung oder Erstellung notwendiger Unterlagen für Sie vornehmen. Diese Leistungen werden bei Beauftragung gesondert berechnet.
Hinweis:
Baumängel/Bauschäden werden durch die Gutachter, sofern augenscheinlich und offensichtlich erkennbar, berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass unsererseits eine pauschale Berücksichtigung erfolgt. Es wird lediglich eine Empfehlung zwecks weiterer Untersuchungen durch Bausachverständige, Schädlingsbekämpfer oder andere Spezialisten ausgesprochen.
Es werden keine Untersuchungen von gesundheitsschädlichen Baumaterialien durchgeführt.
Ebenfalls wird keine Prüfung von technischen Anlagen oder Bauteilen erfolgen. Die Legalität und Funktion sowie die Richtigkeit von Angaben durch Eigentümer oder Auftraggeber wird unterstellt.